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Sehr geehrter Kunde, für die Pauschalangebote verschiedener Anbieter in 75328 Schömberg gelten die nachfolgenden Reisebedingungen, um deren aufmerksame Lektüre wir Sie bitten. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit dem jeweiligen Anbieter der Pauschale als Reiseveranstalter - nachstehend „RV“ abgekürzt - abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der Anbieter. Sie gelten nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung. 1. Stellung der Touristinformation „Touristik und Kur“ der Gemeinde Schömberg Die „Touristik und Kur“ der Gemeinde Schömberg ist ausschließlich redaktionell verantwortlich für die Internetseiten. Die „Touristik und Kur“, bzw. die Gemeinde ist nicht Reiseveranstalter und auch nicht Reisevermittler der Pauschalangebote. Vertragspartner des Gastes als Pauschalreiseveranstalter wird vielmehr im Buchungsfall ausschließlich der zum jeweiligen Pauschalreiseangebot bezeichnete Anbieter. 2.Vertragsschluss 2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem beim jeweiligen Angebot bezeichnete Anbieter als RV den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Reisebeschreibung, die Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diese dem Kunden vorliegen. 2.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunsches wird dem Kunden der Eingang seines Buchungswunsches unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden. 2.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des RV zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2.4. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 3. Leistungen, Leistungsänderungen 3.1. Die vom RV geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebotes und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 4. Anzahlung/Restzahlung 4.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins nach § 651k BGB ist, soweit dies in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises. 4.2. Die Restzahlung ist, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übergeben wurde, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4.3. Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Person nicht übersteigt b) abweichend von Ziffer 4.1 und 4.2, wenn die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungen von oder zum Reiseort beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/Aufenthaltsende an den RV zu bezahlen ist 4.4. Ist der RV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Kunde die vereinbarte Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 5.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 5.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des RV wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. 5.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 5.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem RV nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 5.5. Dem RV bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei diese dem Kunden konkret zu beziffern und zu belegen ist. 6. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 6.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber beteiligten Leistungsträgern ist nicht ausreichend. 6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestim-mungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn dem RV eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 6.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei beteiligten Leistungsträgern erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 7. Besondere Obliegenheiten des Kunden/Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten 7.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden, sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistung für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind. 7.2. Der RV schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen 7.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der RV nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind. 8. Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2. Der RV haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des RV sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) 8.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots des RV sind und von diesem zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 8.2 lediglich vermittelt werden, haftet der RV nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet der RV nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. 9. Rücktritt des RV 9.1. Der RV kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 9.2. In der Buchungsbestätigung werden die Angaben zur Mindestteilnehmerzahl wiederholt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen. 9.3. Der RV ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. 9.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist der RV verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. 9.5. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der RV wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, bei etwa beteiligten Leistungsträgen um Rückerstattungen bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 11. Verjährung Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem RV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12. Gerichtsstand 12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 12.2. Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 12.3. Für Klagen des RV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 12.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 - 2007 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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