Bauleitplanung und Flächennutzungsplan
Bauleitplanung
Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit regeln die Gemeinden durch die Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebiets in eigener Verantwortung.
Unter Anpassung ihrer eigenen Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestimmen sie auf kommunaler Ebene das Planungsgeschehen.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne...
sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schömberg ist als Dokument hinterlegt.
Die Bauleitpläne sind von den Gemeinden bzw. vom den Gemeindezusammenschlüssen, wie den Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeindeverwaltungsverbänden, aufzustellen.
Bebauungsplan
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Ansprechpartner
Bauamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 013
Telefon:
07084 14-162
Fax:
07084 14-562
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