Gemeinderat und beschließende Ausschüsse

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde (soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist) und kontrolliert die Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal)

Die Mitglieder des Gemeinderates sind – ebenso wie Parlamentsabgeordnete – verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Sie sind an keine Aufträge gebunden, ihr Mandat ist also nicht imperativ. Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Die Gemeinderäte werden auf fünf Jahre gewählt.

Neben dem Gemeinderat gibt es nach der Hauptsatzung der Gemeinde Schömberg mit dem Ausschuss für Technik und Umwelt und dem Ausschuss für Verwaltung und Wirtschaft zwei beschließende Ausschüsse mit jeweils 8 Mitgliedern.