Ortschaftsräte

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsauf-gliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften können Ortschaftsräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen.

Die Ortschaftsräte werden in direkten Wahlen von den Bürgern gewählt, wobei das Wahlgebiet die jeweilige Ortschaft ist. Die Ortschaftsratswahlen werden gemeinsam mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen durchgeführt.

Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, die örtliche Verwaltung zu beraten. Betreffen wichtige Angelegenheiten die Ortschaft, muss er hierzu angehört werden. Zudem hat er ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Der Gemeinderat kann dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung auch Angelegen-heiten zur Entscheidung übertragen, wenn diese die Ortschaft betreffen. Die Ortschaftsräte sind ehrenamtlich tätig.

Die Ortschaftsräte werden wie der Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. In Schömberg besteht für die Ortsteile Bieselsberg, Langenbrand, Oberlengenhardt und Schwarzenberg je ein Ortschaftsrat mit 6 Mitgliedern.