An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen. Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen. Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie
- innerhalb Deutschlands umziehen. Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
- wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 001 / Bürgerbüro
Telefon:
07084 14-124
Fax:
07084 14-524
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Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Do.: 7.00 - 12.00 Uhr
Di.: 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do.: 14.00 - 16.00 Uhr