Ausschankerlaubnis / Gestattung

Wenn Sie eine Ausschankerlaubnis / Antrag auf Gestattung für nicht länger als maximal 4 Tagen beantragen möchten, können Sie das im Schömberger Rathaus erledigen. Für eine über diesen Zeitraum hinaus gehende Erlaubnis wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Calw. 

Gemäß der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung für das Ausstellen einer Gestattung (Ausschankgenehmigung) wird eine Gebühr in Höhe von 26,40 € erhoben.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass für das Erteilen einer Sperrzeitverkürzung eine separate Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,60 € zu berechnen ist.

Die Gebühr wird ab dem 01.01.2025 für alle Arten von Veranstaltungen erhoben, sofern kein gesetzlicher Befreiungstatbestand vorliegt.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Schömberg , Zimmer: 001 / Bürgerbüro

Telefon: 07084 14-123
Fax: 07084 14-523
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Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Do.:                   7.00 - 12.00 Uhr

Di.:                  14.00 - 18.30 Uhr 

Mittwoch          geschlossen

Do.:                 14.00 - 16.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Schömberg
Lindenstraße 7
75328 Schömberg
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Fax: 07084 14-522

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

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