Ausschankerlaubnis / Gestattung
Wenn Sie eine Ausschankerlaubnis / Antrag auf Gestattung für nicht länger als maximal 4 Tagen beantragen möchten, können Sie das im Schömberger Rathaus erledigen. Für eine über diesen Zeitraum hinaus gehende Erlaubnis wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Calw.
Gemäß der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung für das Ausstellen einer Gestattung (Ausschankgenehmigung) wird eine Gebühr in Höhe von 26,40 € erhoben.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass für das Erteilen einer Sperrzeitverkürzung eine separate Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,60 € zu berechnen ist.
Die Gebühr wird ab dem 01.01.2025 für alle Arten von Veranstaltungen erhoben, sofern kein gesetzlicher Befreiungstatbestand vorliegt.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 001 / Bürgerbüro
Telefon:
07084 14-123
Fax:
07084 14-523
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Do.: 7.00 - 12.00 Uhr
Di.: 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do.: 14.00 - 16.00 Uhr
Zuständiges Amt
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Do.: 7.00 - 12.00 Uhr
Di.: 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do.: 14.00 - 16.00 Uhr