Gewerbesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder die Betriebsstätte befindet.
Der Hebesatz beträgt derzeit 340 v.H. (Stand 2017)
Dieser wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Kalenderjahr beschlossen
In dem anhängenden Merkblatt informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir bei der Gewerbesteuer erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können:
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 112
Telefon:
07084 14-143
Telefax:
07084 14-543
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Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr
Di.: 14.00-17.00 Uhr
Do.: 14.00-18.30 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Gewerbesteuer finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: