Grundsteuer

Die Hebesätze betragen derzeit (Stand 2021):

  • Grundsteuer A 900 v.H.
  • Grundsteuer B 420 v.H.

 

Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung für das jeweilige Kalenderjahr beschlossen.

Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

 

Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.

 

Grundsteuerreform – Informationen zur Feststellungserklärung 2022

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige steuerliche Grundstücksbewertung (Einheitsbewertung) für nicht verfassungskonform erklärt. Folglich wurde die Grundsteuer von Bund und Länder per Bundesgesetz (Grundsteuer-Reformgesetz) im November 2019 neu geregelt.

Ebenfalls wurde beschlossen: Die Länder können vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Modell für die Grundsteuer einführen. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet.

 

Die alte Bewertung gilt übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 01. Januar 2025 wir die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer und im Informationsflyer.

 

Im Zuge der Reform müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ab 01. Juli 2022 eine Grundsteuer-Erklärung, auch Feststellungserklärung genannt, abgeben.

Die Abgabefrist ist der 31. Januar 2023. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über „Mein Elster“ einzureichen. Grundlage sind die Eigentumsverhältnisse zum 01.01.2022.

Bei Fragen zur Feststellungserklärung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Pforzheim unter der Telefonnummer 07231 1830.

 

Informationen und weiterführende Links gibt es auch unter www.grundsteuer-bw.de.

 

 

Ansprechpartner

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Rathaus Schömberg , Zimmer: 113

Telefon: 07084 14-142
Telefax: 07084 14-552
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