Kampfhund

Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist, diese können Sie im Rathaus Schömberg beantragen. Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann widerlegt werden. Die dafür zuständige Behörde ist das Landratsamt Calw.

Zuständiges Amt

Anschrift

Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 160-388
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