Kinderreisepass

Bitte beachten Sie: Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Schömberg , Zimmer: 002 / Bürgerbüro

Telefon: 07084 14-123
Telefax: 07084 14-523
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr

Di.: 14.00-17.00 Uhr

Do.: 14.00-18.30 Uhr