Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dabei sind Maßnahmen der Verkehrsplanung und der Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, eine Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, die Verringerung der Schallübertragung sowie verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize in Betracht zu ziehen.
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