Niederschlagswasser
Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge und für die anfallende Niederschlagswassermenge erhoben.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Teilflächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar über einen direkten Anschluss (z.B. Regenrinne, Regenfallrohr) oder mittelbar über andere Flächen (z.B. öffentliche Verkehrsflächen, sonstige Nachbargrundstücke) den öffentlichen Abwasser-anlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.
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