Schmutzwassergebühren - Absetzung nicht eingeleiteter Schmutzwassermengen
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutz-wassergebühr abgesetzt.
Näheres wie z.B. Absetzung bei landwirtschaftlichen Betrieben entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung der Gemeinde Schömberg.
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 113
Telefon:
07084 14-152
Telefax:
07084 14-552
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