Schmutzwassergebühren - Absetzung nicht eingeleiteter Schmutzwassermengen

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutz-wassergebühr abgesetzt.

Näheres wie z.B. Absetzung bei landwirtschaftlichen Betrieben entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung der Gemeinde Schömberg.

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg , Zimmer: 113

Telefon: 07084 14-152
Fax: 07084 14-552
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