Vaterschaftsanerkennung
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 001
Telefon:
07084 14-125
Telefax:
07084 14-525
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr
Di.: 14.00-17.00 Uhr
Do.: 14.00-18.30 Uhr