Vaterschaftsanerkennung

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Schömberg , Zimmer: 001

Telefon: 07084 14-125
Telefax: 07084 14-525
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Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr

Di.: 14.00-17.00 Uhr

Do.: 14.00-18.30 Uhr