Vergnügungssteuer
Die Gemeinde Schömberg erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende Vergnügungen:
• die Bereitstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Nutzung gegen Entgelt
• die Bereitstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit zur Nutzung gegen Entgelt
• die Bereitstellung von sonstigen Spielgeräten, wie Billard, Dart, Tischfußball und diesen ähnlichen Einrichtungen zur Nutzung gegen Entgelt
Die Steuersätze betragen derzeit
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Besteuerung nach dem Spieleinsatz 3,8 %
Mindeststeuer in Spielhallen 150,00 €
Mindeststeuer in Gaststätten 50,00 €
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Spielhallen 10 %
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Gaststätten 5 %
Besteuerung nach Art und Zahl in Spielhallen 80,00 €
Besteuerung nach Art und Zahl in Gaststätten 40,00 €
Sonstige Spielgeräte (Billard, Dart, Tischfußball)
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Spielhallen 10 %
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Gaststätten 5 %
Besteuerung nach Art und Zahl in Spielhallen 60,00 €
Besteuerung nach Art und Zahl in Gaststätten 30,00 €
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 113
Telefon:
07084 14-152
Telefax:
07084 14-552
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Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr
Di.: 14.00-17.00 Uhr
Do.: 14.00-18.30 Uhr