Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Schömberg erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende Vergnügungen:

• die Bereitstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Nutzung gegen Entgelt
• die Bereitstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit zur Nutzung gegen Entgelt
• die Bereitstellung von sonstigen Spielgeräten, wie Billard, Dart, Tischfußball und diesen ähnlichen Einrichtungen zur Nutzung gegen Entgelt

Die Steuersätze betragen derzeit

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Besteuerung nach dem Spieleinsatz 3,8 %
Mindeststeuer in Spielhallen 150,00 €
Mindeststeuer in Gaststätten   50,00 €

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Spielhallen 10 %
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Gaststätten   5 %
Besteuerung nach Art und Zahl in Spielhallen 80,00 €
Besteuerung nach Art und Zahl in Gaststätten 40,00 €

Sonstige Spielgeräte (Billard, Dart, Tischfußball)
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Spielhallen 10 %
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Gaststätten   5 %
Besteuerung nach Art und Zahl in Spielhallen 60,00 €
Besteuerung nach Art und Zahl in Gaststätten 30,00 €

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg , Zimmer: 113

Telefon: 07084 14-152
Telefax: 07084 14-552
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr

Di.: 14.00-17.00 Uhr

Do.: 14.00-18.30 Uhr