Wanderlagers anzeigen
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen annehmen. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe.
Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage:
- kurzzeitig angemietete Ladenlokale,
- Räume in Hotels und Gaststätten,
- Zelte,
- Stadthallen und sonstige Hallen.
Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 005
Telefon:
07084 14-123
Telefax:
07084 14-523
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 8.00-12.00 Uhr
Di.: 14.00-17.00 Uhr
Do.: 14.00-18.30 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Wanderlagers anzeigen finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: