Wanderlagers anzeigen
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen annehmen. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe.
Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage:
- kurzzeitig angemietete Ladenlokale,
- Räume in Hotels und Gaststätten,
- Zelte,
- Stadthallen und sonstige Hallen.
Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen.